Zu den Treffen des Arbeitskreises werden regelmäßig Referenten und Gäste, sowie Vertreter der Aufsichtsbehörde eingeladen.
Die Herausgabe von Stellungnahmen zu Einzelthemen, Empfehlungen, Orientierungshilfen und relevanten Beratungsergebnissen wird durch die einfache Mehrheit der Teilnehmer beschlossen. Der Arbeitskreis steht allen Tierschutzbeauftragten zur Mitwirkung offen und ist nicht prinzipiell auf den Raum Berlin beschränkt.